Ratgeber Wohnungsentrümpelung

Hand aufs Herz: Eine Haus- oder Wohnungsentrümpelung ist nie angenehm. Umso mehr trifft das leider zu, wenn es gilt, geerbte Immobilien zu entrümpeln. Wie geht man mit materiell und ideell Wertvollem um, das einst einer geliebten Person gehört hat? Was tun mit Wertlosem, Unrat und Müll? Wer schätzt ein, was wertvoll, was wertlos ist? Und wo lagert man das, von dem man sich nicht trennen will, wie verteilt man es unter den Erben? Zudem stellt sich immer die Frage: „Schaffe ich das?“, denn eine Wohnungsentrümpelung muss oft in einer Zeit stattfinden, in der Angehörige und Hinterbliebene emotional belastet, überreizt oder einfach überwältigt sind. Dieser Ratgeber soll ein paar Antworten auf die drängenden Fragen geben und Sie dabei unterstützen, ein so unangenehmes Thema schnell, sorgsam und so stressfrei wie möglich abhaken zu können. Sollten Sie in diesem Ratgeber nicht alle Antworten gefunden haben: Fragen Sie uns gerne. Wir sind für Sie da.

Wohnungsentrümpelung
Wohnungsentrümpelung

Wohnungsentrümpelung: die fünf wichtigsten Faustregeln

Ob Sie gekauft oder geerbt haben: Steht eine Wohnungsentrümpelung an, kommt man ohne System nicht weit. Fünf goldene Faustregeln sollen Ihnen dabei helfen, strukturiert an das Thema heranzugehen.

1. Regel: Haus- oder Wohnungsentrümpelung immer mit System

Wer schonmal nach einer großen, rauschenden Gartenparty aufräumen musste, kennt in etwa das Gefühl, das sich einstellt, wenn man am Anfang einer Wohnungsentrümpelung steht. Wo fängt man nur an? Was ist wertvoll, was kann weg? Gehen Sie mit System an die Sache ran. Das bedeutet: Machen Sie sich Listen. Ziehen Sie Freunde, Fachleute und Verwandtschaft zu Rate, wenn es um die Bestimmung von Wertvollem und Wertlosem geht. Gehen Sie Raum für Raum durch und erfassen Sie so gut wie alles. Klären Sie schon jetzt, was rasch entsorgt oder schnell an Freunde, Verwandte, Märkte oder karitative Organisationen verkauft oder verschenkt werden kann. Ist dieser erste Punkt abgehakt, sollte das Chaos durchschaubar sein und die Aufgabe machbar erscheinen. Bereits hier gilt: Fühlen Sie sich emotional, zeitlich, finanziell oder praktisch nicht in der Lage, sich eine Übersicht zu verschaffen, treten Sie diese Aufgabe ab. An Freunde, andere Erben, Familie oder Fachleute (die dafür allerdings Geld wollen).

2.  Regel: Haus- und Wohnungsentrümpelung möglichst mit Hilfe

Ob Fachleute wie Entrümpelungsfirmen oder Gutachter, Familienmitglieder, Freunde oder andere Erben: Eine Haus- oder Wohnungsentrümpelung ist in den meisten Fällen ohne die Hilfe von anderen nicht zu schaffen. Oder nicht in der oft gebotenen Kürze. Versuchen Sie deswegen, so früh wie möglich sicherzustellen, dass Ihnen geholfen wird. Das kann der Schwager mit dem Lieferwagen sein, die Tante mit dem Auge für wertvolle Antiquitäten, oder die besten Freunde, die einfach mit anpacken und schnell schwere Gegenstände und allerlei Krimskrams von A nach B bringen. Wichtig ist: Wen auch immer Sie mit ins Boot holen, diese Person(en) sollte(n) zuverlässig sein. Um das zu gewährleisten sollten Sie vor allem von Anfang an ehrlich sein. Gilt es, eine Messy-Wohnung leerzuräumen, sehr viele schwere Möbel zu verrücken oder ein emotional belastetes Immobilie aufzuräumen, sollten das die Helferinnen und Helfer wissen – ganz gleich, ob diese Fachleute oder Freunde sind.

3.  Regel: Haus- und Wohnungsentrümpelung immer nach Vorschrift

Sie tun sich keinen Gefallen, wenn Sie die Haus- oder Wohnungsentrümpelung nicht ordnungsgemäß durchführen (lassen). Das bedeutet: Stellen Sie bei Regel 1 bereits fest, wie groß die Menge an Gefahrengut, Sondermüll und Sperrmüll ist. Sehr viele Gegenstände müssen speziell entsorgt werden. Verstoßen Sie hier gegen Regeln, kann dies teuer oder sogar strafrechtlich relevant werden. Dies ist übrigens eine der größten Kostenfallen: Bei einer großen Wohnung oder einem großen Haus mit zahlreichen Objekten darin bietet es sich deswegen an, an den Einsatz einer Entrümpelungsfirma zu denken. Diese weiß nicht nur, wie Gegenstände korrekt entsorgt werden, sie übernimmt die Aufgabe auch zuverlässig und macht sich haftbar.

4.  Regel: Vermeiden Sie Streitigkeiten und Unklarheiten

Vor allem, wenn geerbt wurde und der Nachlass an eine Erbengemeinschaft gehen soll, sollte im Vorfeld bereits geklärt sein, wer welche Aufgaben bei der Haus- oder Wohnungsentrümpelung übernimmt, welche Wertgegenstände an wen gehen, wie mit Sachen umgegangen wird, die ein paar Erben loswerden, andere aber behalten wollen. Kurz: Um Unklarheiten, Streitigkeiten und handfeste Rechtsstreits zu vermeiden, heißt auch bei der Haus- und Wohnungsentrümpelung das Zauberwort wieder: Kommunikation. Bitten Sie alle Beteiligten, offen und ehrlich an das Thema heranzugehen. Wer übernimmt welche Aufgabe? Wer fühlt sich nicht imstande, groß mitzuhelfen? Wer möchte was haben und wer kennt sich mit der Bewertung von welchen Gegenständen aus? Das sind nur einige der Fragen, die ruhig und friedlich geklärt werden sollten, da dafür in der stressigen Entrümpelungsphase kaum Zeit oder Energie zur Verfügung stehen werden.

5.  Regel: Fachleute heißen Fachleute, weil sie wissen, was sie tun

Bei kleinen Wohnungen, ordentlich hinterlassenen Haushalten oder Immobilien, deren Hausrat einfach zu bewerten ist, bietet es sich an, die Aufgaben unter Freunden, Familie und/oder Erben zu verteilen. Bei chaotischeren Verhältnissen, großen Immobilien, bei immensem finanziellem oder Zeitdruck aber kann es hilfreich sein, sich auf Profis zu verlassen. Gutachter verschaffen schnell Überblick über Wertvolles und Wertloses, Entrümpelungsfirmen übernehmen effizient die Entrümpelung und Entsorgung. Und falls Sie generell noch Fragen zu den Themen Haushaltsauflösung und Entrümpelung haben, sind wir ebenfalls sehr gerne für Sie da.

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